Der Moabiter Omnibusreisen GmbH
Ordensmeister Str. 40
12099 Berlin
 
Tel.: +49 - (0)30 – 743 740 63
Fax: +49 - (0)30 – 743 740 65
24h Ruf   0172 914 29 71
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Geschäftsführer: Christian Löw & Michael Zink
AG Charlottenburg HRB 154731 B, Sitz Berlin
USt-IdNr.: DE294826007
Finanzamt für Körperschaften III Steuer Nr. 29 / 430 / 07577


 

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 


 

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Geschäfts und Beförderungsbedingungen

Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen, betrachten wir den Auftrag als verbindlich. Der Vertrag entsteht erst durch unsere Auftragsbestätigung. Die Annahme des Angebots durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Die Form der Bestätigung steht dem Unternehmer frei.

Fahrpreis

Preisangebote werden nach Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Bei Rechnungserstellung gelten die jeweiligen Mehrwertsteuern. Alle Nebenkosten wie Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Visa, Fähren, Parken, Telefongespräche, Flug- oder Bahnverspätungen, Reiseleistungen und Vermittlungen sind vom Kunden zu bezahlen und nicht im Fahrpreis enthalten.

Bezahlung

10% Anzahlung sofort bei Auftragserteilung, Rest 10 Tage vor Fahrtantritt - sofern schriftlich keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Rechnungen werden von uns vorwiegend per E-Mail versendet.

Leistungen

Der Umfang ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wir sind berechtigt, im Fall einer Verhinderung, einen anderen Busbetrieb zu beauftragen. Unsere Haftung beschränkt sich dann nur auf die Auswahl des Busbetriebes.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde zurück oder tritt die Fahrt nicht an, verlangen wir:

bis zum 22. Tag    vor Fahrtantritt 15 %
ab 21. Tag bis zum 15. Tag    „         „    35 %
ab 14. Tag bis zum   7. Tag    „         „    50 %
ab   6. Tag bis zum   2. Tag    „         „    80 %
ab 24h    „         „    100 %

vom Beförderungspreis, unbeschadet einer Geltendmachung höhere Schadensersatzansprüche unsererseits durch schon erbrachte Reisevorleistungen (Fähre- und sonstige Reservierungen, Anmietung von Unterkünften etc.). Bei Änderung hinsichtlich des Beförderungstermins, Ziels oder Ortes des Fahrtantritts durch den Kunden, können wir eine Aufwandsentschädigung verlangen.

Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung vorsieht. Anweisungen des Fahrpersonals sind zu folgen. Personen, die sich den Anweisungen widersetzten, haften für alle daraus entstehenden Kosten und können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an den Unternehmer zu richten.

Durchführung

Wir sind bestrebt, bestellte Busse pünktlich bereitzustellen und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, wir übernehmen jedoch keine Gewähr. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft, EU- Sozialvorschriften und Arbeitsvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften nicht gewährleisten.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Kunde als auch wir kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Beförderungsleistung eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftung

Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit für Schäden bis 150,- €.
Beschädigungen und Verunreinigungen des Fahrzeuges durch die Fahrtteilnehmer sind vom Fahrgast oder Auftraggeber zu ersetzen. Wir übernehmen keine Haftung für Verladungs- oder Transportschäden, Diebstahl oder Verlust an Koffern, Fahrrädern oder sonstiges Gepäck.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Bei jeweiligen Änderungen beim oder zum Fahrtablauf ist auf jeden Fall die Disposition unter +49 172 / 9142971 zu informieren. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmer zur Kenntnis zu geben. Wir sorgen für Abhilfe, soweit dies möglich ist. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche des Kunden, wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Fahrt oder sonstige Ansprüche, sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Fahrt uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Eine Gewähr für die von uns erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Sollte der Kunde aufgrund der genannten Vorschriften an der Fahrt verhindert sein, so können wir ihn mit dem entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Beförderungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beförderungsvertrages zur Folge.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Berlin.

Stand 2014